Fachbereich A/W-T: Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung
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Die Fachbereichskonferenz legt in ihrer Sitzung vom 07.05.1998 die Gewichtung der Leistungen bei der Erteilung von Zeugniszensuren in den Fächern des Fachbereichs wie folgt fest:
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Wirtschaft
Die Fachkonferenz Wirtschaft ändert in ihrer Sitzung vom 09.12.2010 die Gewichtung der Leistungen bei der Erteilung von Zeugniszensuren im Fach Wirtschaft. Diese Änderung wird ab dem 02.02.2011 wirksam.
- schriftliche Leistungen: etwa ein Drittel,
- mündliche Leistungen: etwa ein Drittel
- andere fachspezifische Leistungen: etwa ein Drittel
Das Berichtsheft des Betriebspraktikums zählt zu den "fachspezifischen Leistungen". Die Zensur für das Berichtsheft wird doppelt gewichtet.
Die bisherige Regelung wird damit aufgehoben.
- schriftliche Leistungen: etwa 30%
- mündliche Leistungen: etwa 40%
- andere fachspezifische Leistungen: etwa 30%
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Technik
- schriftliche & mündliche Leistungen: etwa 30%
- andere fachspezifische Leistungen: etwa 70%
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Hauswirtschaft
Die Kerncurricula legen fest: "Der Anteil der schriftlichen Leistungen darf ein Drittel der Gesamtzensur nicht unterschreiten." (s. Seite 27)
- schriftliche Leistungen: ein Drittel
- mündliche & andere fachspezifische Leistungen: zwei Drittel
Die bisherige Regelung wird damit aufgehoben.
- schriftliche & mündliche Leistungen: etwa 40%
- andere fachspezifische Leistungen: etwa 60%
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